Reisepass & Personalausweis

Reisepassbild

Reisepässe und Personalausweise werden in den Bezirkshauptmannschaften (BH Freistadt oder BH Urfahr) ausgestellt.

Nähere Infos zur Reisepassausstellung:

  • Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
  • Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Ausgenommen sind Reisepässe für Minderjährige unter zwölf Jahren und weitere Reisepässe. Nach Ende der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden – Verlängerungen sind nicht möglich.
  • Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
  • Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Alter Reisepass vorhanden:
    • Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar; sollte Ihr Reisepass länger abgelaufen sein, gilt dies als "Kein Reisepass vorhanden")
    • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
  • Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden:
    • Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
    • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
  • Kein Reisepass, kein Personalausweis, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Geburtsurkunde
    • Nachweis der Staatsbürgerschaft
    • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
  • Kein Reisepass, kein Personalausweis und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
    • Eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge (benötigt amtlichen Lichtbildausweis)
    • Geburtsurkunde
    • Nachweis der Staatsbürgerschaft
    • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
  • Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
  • Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur:
    • Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
    • Verleihungsurkunde

Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen). Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

Verlust/Diebstahl:

Wurde der Reisepass gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.