Reisepässe und Personalausweise werden in den Bezirkshauptmannschaften (BH Freistadt oder BH Urfahr) ausgestellt.
Nähere Infos zur Reisepassausstellung:
- Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
- Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Ausgenommen sind Reisepässe für Minderjährige unter zwölf Jahren und weitere Reisepässe. Nach Ende der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden – Verlängerungen sind nicht möglich.
- Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
- Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Alter Reisepass vorhanden:
- Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar; sollte Ihr Reisepass länger abgelaufen sein, gilt dies als "Kein Reisepass vorhanden")
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
- Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden:
- Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
- Kein Reisepass, kein Personalausweis, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
- Kein Reisepass, kein Personalausweis und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
- Eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge (benötigt amtlichen Lichtbildausweis)
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
- Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
- Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur:
- Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Verleihungsurkunde
Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen). Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.
Verlust/Diebstahl:
Wurde der Reisepass gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.