NEU: Sachkundenachweis für zukünftige Tierhalterinnen und Tierhalter

hund

🐶🦜🦎 Wichtige Neuerung für zukünftige Tierhalterinnen und Tierhalter

Seit 1. Juli 2026 gilt in Österreich eine Sachkundenachweispflicht für alle, die erstmals bestimmte Tiere anschaffen möchten.

📋 Betroffen sind:
• Hunde
• Reptilien und Amphibien
• Papageienvögel (ausgenommen Unzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche)

Der allgemeine Sachkundenachweis muss vor der Anschaffung des Tieres absolviert werden.

🐕 Zusätzlich für Hundehalterinnen und Hundehalter: Innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der Hundehaltung ist ein Praxisnachweis zu erbringen.

Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass Tierhalterinnen und Tierhalter bestens auf die Bedürfnisse ihrer Tiere vorbereitet sind und ihnen eine verantwortungsvolle Haltung ermöglichen.

ℹ️ Weitere Informationen finden Sie auf tierwissen.at – der Informationsplattform für verantwortungsvolle Tierhaltung.

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15.07.2026